Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft bietet die NRW.BANK bessere Konditionen als je zuvor in der Förderung der Wirtschaft an. Faustformel: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten. Dafür sorgen der gegenüber dem Marktzins um 2% niedrigere Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20%. So sind bei einer Investitionssumme von 10 Mio. € bis zu 2 Mio. € Ersparnis möglich. Ein kleines Unternehmen, das 500.000 € über 10 Jahre finanziert, kann 170.000 € einsparen. Das macht Investitionen schneller rentabel.
Darlehen aus dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Bis dahin stehen die Hausbanken den Unternehmen beratend bei allen Fragen zur Seite – genauso wie das Service-Center der NRW.BANK.
Antragberechtigt sind
Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.
Beispiele:
Klimaschutz(-technologien)
Umweltschutz
Circular Economy
Effizienz und Einsparung
Mobilität
Digitalisierung
Innovation
Übrigens: Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft begleitet werden. Wir beraten Sie gerne!
Eine optionale 50%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank kann den Darlehenszugang erleichtern.
Haftungsfreistellungen werden für Darlehen ab 25.000 € angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen für eine Laufzeit von max. 5 Jahren gewährt.
Eine Förderung ist dann nicht möglich, wenn:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt oder unter Was sind De-minimis-Beihilfen und die AGVO? - NRW.BANK.
Die Ermittlung des Beihilfewertes erfolgt auf Grundlage der EU-Referenzzinsmitteilung anhand eines Referenzzinssatzes. Bei Antragstellern/Antragstellerinnen ohne bilanzbasiertes Rating oder ohne ausreichende gewerbliche Bonitätsgeschichte wie Existenzgründern/Existenzgründerinnen, privaten Investoren/Investorinnen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sowie Projektgesellschaften ist bei der Ermittlung des Referenzzinses ein Aufschlag von mindestens 400 bp zu berücksichtigen.
Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
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